Checkliste für die Erstellung eines Antrags für einen
BAFA-Transformationsplan nach EEW Modul 5

Förderung von Transformationsplänen im EEW Modul 5

Im Rahmen des EEW Modul 5 werden Transformationspläne für Unternehmen des produzierenden Sektors gefördert. Das Modul 5 ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dient dazu, Unternehmen bei der Umsetzung von Transformationskonzepten zur Klimaneutralität zu unterstützen.

Im EEW Modul 5 werden extern Dienstleistungen zur Erstellung eines Plans zur Klimatransformation von Industrieunternehmen gefördert. Konkret werden folgende Anforderungen an einen Transformationsplan gestellt:

  • Analyse des Ist-Zustands zur Bilanzierung der Energie- und Emissionsströme im Ausgangszustand.
  • Spezifikation von Emissionsreduktionszielen: Mindestens 40% Reduktion innerhalb der ersten 10 Jahre und langfristiges Ziel der Klimaneutralität bis 2045.
  • Identifikation und Bewertung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
  • Ableitung eines ganzheitlichen Transformationsplans zur Erreichung der gesetzten Ziele.

Neben diesen zwingenden Bestandteilen werden auch optionale Leistungen gefördert. Hierzu gehören u. a. Risiko-Analysen, Vergleiche von alternativen Handlungspfaden, Priorisierung von Maßnahmen, Prüfung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.

Die Förderung erfolgt nach Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Form einer Anteilsfinanzierung durch nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40% der beihilfefähigen Kosten (bzw. 50% für mittlere Unternehmen). Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro. Durch eine Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) kann die Förderquote um 10% und der maximale Förderzuschuss auf 90.000 Euro erhöht werden.

Neben den Transformationsplänen werden im Rahmen der EEW auch Investitionen in Querschnittstechnologien (Modul 1), Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2), MSR und Energiemanagement-Software (Modul 3) sowie die Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) gefördert. Weitere Information hierzu finden Sie auf der BAFA-Webseite ➔

Wie erfolgt die Antragstellung im EEW Modul 5 der BAFA?

Zunächst muss der Antrag beim zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation & Technik GmbH, gestellt werden. Es können kontinuierlich Anträge bei dem Projektträger gestellt werden, d. h. es gibt keine festen Einreichungsfristen.

Schritte der Antragstellung

1. Prüfen der Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind (sofern diese eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben):

  • Private Unternehmen,
  • Kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, sowie
  • Kontraktoren, wenn diese Dienstleistungen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen erbringen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 50 % vom Bund gehalten werden,
  • Städte und Kommunen als Teil der öffentlichen Verwaltung sowie deren Regie- und Eigenbetriebe, sowie
  • Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten ausschließlich in der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen oder in der Zeugung/Aufzucht/Haltung von Tieren besteht.

2. Antragstellung durch das Industrie-Unternehmen

Das Unternehmen, das die Förderung des BAFA-Transformationsplans in Anspruch nehmen will, muss den Antrag selbst stellen. Beratungsunternehmen dürfen diesen Schritt nicht stellvertretend übernehmen, können dem antragstellenden Unternehmen jedoch unterstützend zur Seite stehen. Wenn mit dem Projektantrag eine Beratervollmacht eingereicht wird, können Berater:innen in die Kommunikation zwischen VDI/VDE und dem antragstellenden Unternehmen einbezogen werden, was den Prozess bei Rückfragen beschleunigen kann.

3. Online-Antrag für ein BAFA-Transformationskonzept über easy-Online

Der Antrag muss zwingend online über die Plattform easy-Online gestellt werden, siehe: https://foerderportal.bund.de/easyonline/  

4. Antragsformular für die BAFA-Förderung

Im Antragsformular „Antrag auf Ausgabenbasis“ müssen die Daten des antragstellenden Unternehmens und die Kontaktpersonen im Unternehmen eingetragen werden. „Vorhabenbeteiligte“ sind ausschließlich Mitarbeiter:innen des antragstellenden Unternehmens. Auch die „Ausführende Stelle“ ist der Standort des Transformationsplans (und nicht der externe Dienstleister o.ä.).

Der Antrag muss die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens kurz beschreiben und es muss spezifiziert werden, welche Standorte des Unternehmens betrachtet werden. Im Antrag müssen die einzelnen Aufgaben und zugehörigen Angebote und Kosten spezifiziert sowie ein Gesamtkostenplan aufgestellt werden.

5. (Elektronische) Unterschrift

Nach dem Ausfüllen des Formulars muss der Antrag elektronisch unterschrieben werden. Falls dies nicht möglich ist, kann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und anschließend eingescannt und per Mail verschickt werden. Wichtig ist jedoch, dass der gesamte Vorgang digital bleibt.

Weitere Hinweise für die Bearbeitung

  • Nach der Einreichung des Antrags sollten Sie etwa 6 Wochen von Nachfragen beim Projektträger absehen. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Antrag geprüft.
  • Es kann vorkommen, dass der Projektträger zusätzliche Unterlagen anfordert. Stellen Sie daher sicher, dass alle relevanten Dokumente und Nachweise gut vorbereitet und schnell verfügbar sind.

Förderung und Umsetzung

Nach der Bewilligung des Antrags können Sie mit der Erstellung des Transformationsplans beginnen. Es ist wichtig, dass alle geförderten Maßnahmen innerhalb der vorgegebenen Fristen umgesetzt werden. Abschließend müssen Sie den erstellten Transformationsplan als schriftliches Dokument in deutscher Sprache mit dem Verwendungsnachweis beim Fördergeber vorlegen um die Fördermittel abzurufen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum BAFA-Transformationsplan-Antrag

Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Qualität und Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab. In der Regel ist nach 6 Wochen mit einer Rückmeldung zu rechnen. Wichtig: Es darf nicht vor dem Bescheid beauftragt werden! Ein frühzeitiger Start ist förderschädigend.

Der Aufwand beläuft sich auf wenige Stunden. Wir stellen Ihnen eine Checkliste zur Verfügung die alle notwendigen Unterlagen enthält und die Ihnen hilft die Beantragung effizient durchzuführen. Hier geht es zur Checkliste ➔

Transformationspläne beziehen sich immer auf Unternehmensstandorte, also alle geografisch zusammenhängenden Liegenschaften und Anlagen einer Rechtseinheit inklusive gemieteter Liegenschaften und Anlagen.

Ein Antrag muss mindestens einen Unternehmensstandort umfassen, kann aber auch mehrere Standorte umfassen. Ein Unternehmen mit mehreren Standorten kann also auch mehre Anträge stellen. Es können aber auch mehrere Standorte in einem gebündelten Antrag beantragt werden. Für jeden Standort darf die Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden.

Prinzipiell ja, wenn der alternative Dienstleister in der Lage ist die im Antrag aufgeführten Leistungen identisch zu erbringen. Der Projektträger muss informiert werden.

Die bewilligte Fördersumme ist die maximale Summe zur Förderung. Die Förderung erfolgt nach realem Aufwand. Sie kann somit nach unten abweichen aber nicht nach oben angepasst werden. Zusätzliche Aufwendungen müssen vom Unternehmen getragen werden. Bei einer Beauftragung des Transformationsplans über ein Pauschalangebot trägt der Dienstleister das Risiko für gesteigerte Aufwendungen.

Notwendige Unterlagen:

  • Angebot(e): Die angegebenen Ausgaben müssen mit mindestens einem Angebot des geplanten Dienstleisters, inklusive Leistungsbeschreibung, hinterlegt werden. (Nur mit Leistungen, welche die Erstellung des Transformationsplans direkt betreffen.)
  • Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen: Diese Erklärung ist von Ihnen als Antragsteller:in auszufüllen. Damit wird klargestellt, dass Ihnen die subventionserheblichen Tatsachen und die Strafbarkeit eines Subventionsbetrugs bekannt ist.
  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen: Im Rahmen des Antrags müssen Sie Ihren Handelsregisterauszug, Ihre Gewerbeanmeldung, den Genossenschaftsregisterauszug oder vergleichbare Nachweise einreichen.
  • Rechtsverbindliche Unterschriften: Alle zu unterschreibenden Unterlagen müssen von den Personen signiert werden, die laut Registerauszug bevollmächtigt sind (gegebenenfalls GF + Prokura)

Je nach Sachverhalt notwendige Unterlagen:

  • Vollmacht für Berater:in: Informationen zum Bearbeitungsstand sowie inhaltliche Gespräche dürfen nur mit Ihnen als Antragsteller:in geteilt und geführt werden. Sofern Sie dabei von uns als dritte Instanz vertreten werden wollen, muss dem Projektträger eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden, welche es uns ermöglicht, den Stand abzufragen. Bei Bedarf erhalten Sie eine Vorlage von uns.
  • Standortauskunft: Wenn im Transformationsplan mehrere Standorte betrachtet werden sollen, muss bei der Antragstellung das Formblatt „Standortauskunft“ ausgefüllt werden.
  • KMU-Auskunft: Sollte Ihre Organisation über einen KMU-Status verfügen, können Sie eine höhere Förderquote erhalten. Dafür ist zusätzlich die KMU-Auskunft mit einzureichen.
  • Nachweis der Mitgliedschaft in Klimaschutz-Netzwerken (IEEKN): Sollten Sie aktiv an einem laufenden und aktiven Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) teilnehmen, haben Sie ebenfalls das Recht auf eine erhöhte Förderquote. Um diese zu erhalten, ist eines der folgenden Dokumente je nach Netzwerkphase, in dem Sie sich bei Antragstellung befinden, mit dem Antrag einzureichen:
    • Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der Geschäftsstelle der IEEKN;
    • Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung der IEEKN;
    • Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung des Unternehmens zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen, Erfahrungsaustauschen und Maßnahmenumsetzung.

Wichtige Links:

Die BAFA-Transformationsplan-Förderung kann von Industrieunternehmen unter anderem für die folgenden Maßnahmen verwendet werden:

  • Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Unternehmensstandorte.
  • Kosten für die Beauftragung von Energieberater:innen sowie andere Beratungsausgaben, die mit der Erstellung des BAFA-Transformationskonzeptes und der Implementierung eines Klimaschutzmanagements im Unternehmen verbunden sind.
  • Durchführung notwendiger Messungen sowie Erhebung und Beschaffung von Daten, die zur Erstellung des Transformationskonzeptes erforderlich sind.
  • Weitere nachweisbare Maßnahmen, die direkt mit der Erstellung des Transformationskonzeptes im Zusammenhang stehen.

Die Höhe der Förderung des BAFA-Transformationsplans ist von der Unternehmensgröße abhängig und beträgt zwischen 40 und 60 Prozent der beihilfefähigen Kosten. Die maximale Fördersumme beträgt bei einem Transformationskonzept 60.000 Euro. Allerdings kann diese auch höher ausfallen, wenn das betreffende Unternehmen Mitglied in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) ist. In diesem Fall steigt der Förderanteil um 10 Prozent und die maximale Fördersumme auf 90.000 Euro.

Ein Transformationsplan muss laut BAFA die folgenden Bestanteile aufweisen, um förderfähig zu sein:

  • Darstellung des Ist-Zustands der Treibhausgasemissionen innerhalb der gewählten Grenzen,
  • Formulierung eines Treibhausgasneutralitätsziels bis spätestens 2045,
  • ein langfristig zu erreichender Soll-Zustand, der ein konkretes Treibhausgasziel für die betrachteten Standorte enthält,
  • einen Maßnahmenplan für die planmäßige Zielerreichung,
  • Einsparkonzepte für mindestens ein Vorhaben des Förderprogramms der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft und
  • eine Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur.

Bei den oben aufgelisteten Punkten handelt es sich um die Mindestbestandteile des Transformationsplans. Diese werden auf der Website der BAFA ausführlicher erläutert. Darüber hinaus kann das Transformationskonzept optional auch noch die folgenden Komponenten enthalten:

  • Bewertung der Chancen und Risiken der Handlungsoptionen, sowie die Identifikation der Problemstellungen, welche aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind,
  • eine Bewertung dieser Chancen und Risiken mithilfe von Szenarien und weiteren Tools,
  • eine Gegenüberstellung der alternativen Handlungsoptionen anhand ihrer Risiken, und
  • eine Prüfung der Auskopplung und Nutzung von Abwärmepotenzialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs.

Die gelisteten optionalen Bestandteile sind ebenfalls förderfähig.

Antragsberechtigt sind (sofern diese eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben):

  • Private Unternehmen,
  • Kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, sowie
  • Kontraktoren, wenn diese Dienstleistungen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen erbringen.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 50 Prozent vom Bund gehalten werden,
  • Städte und Kommunen als Teil der öffentlichen Verwaltung sowie deren Regie- und Eigenbetriebe, sowie
  • Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten ausschließlich in der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen oder in der Zeugung/Aufzucht/Haltung von Tieren besteht.

Wie die Beantragung der Förderung im Rahmen des EEW Modul 5 abläuft und welche Angaben und Formulare dazu nötig sind, erfahren Sie hier →

Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss. Der förderfähige Antei liegt bei 40 Prozent für große Unternehmen, 50 Prozent für mittlere Unternehmen und 60 Prozent für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan liegt bei 60.000 Euro.

Für Unternehmen, die Teil eines Netzwerks der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote automatisch um 10 Prozent und der automatische Zuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Wie die Beantragung der Förderung im Rahmen des EEW Modul 5 abläuft und welche Angaben und Formulare dazu nötig sind, erfahren Sie hier →

Quellen und weiterführende Informationen