Checkliste für die Erstellung eines Antrags für einen
BAFA-Transformationsplan nach EEW Modul 5
Förderung von Transformationsplänen im EEW Modul 5
Im Rahmen des EEW Modul 5 werden Transformationspläne für Unternehmen des produzierenden Sektors gefördert. Das Modul 5 ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dient dazu, Unternehmen bei der Umsetzung von Transformationskonzepten zur Klimaneutralität zu unterstützen.
Im EEW Modul 5 werden extern Dienstleistungen zur Erstellung eines Plans zur Klimatransformation von Industrieunternehmen gefördert. Konkret werden folgende Anforderungen an einen Transformationsplan gestellt:
- Analyse des Ist-Zustands zur Bilanzierung der Energie- und Emissionsströme im Ausgangszustand.
- Spezifikation von Emissionsreduktionszielen: Mindestens 40% Reduktion innerhalb der ersten 10 Jahre und langfristiges Ziel der Klimaneutralität bis 2045.
- Identifikation und Bewertung von Dekarbonisierungsmaßnahmen.
- Ableitung eines ganzheitlichen Transformationsplans zur Erreichung der gesetzten Ziele.
Neben diesen zwingenden Bestandteilen werden auch optionale Leistungen gefördert. Hierzu gehören u. a. Risiko-Analysen, Vergleiche von alternativen Handlungspfaden, Priorisierung von Maßnahmen, Prüfung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.
Die Förderung erfolgt nach Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) in Form einer Anteilsfinanzierung durch nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 40% der beihilfefähigen Kosten (bzw. 50% für mittlere Unternehmen). Die maximale Fördersumme beträgt 60.000 Euro. Durch eine Teilnahme in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) kann die Förderquote um 10% und der maximale Förderzuschuss auf 90.000 Euro erhöht werden.
Neben den Transformationsplänen werden im Rahmen der EEW auch Investitionen in Querschnittstechnologien (Modul 1), Prozesswärme aus erneuerbaren Energien (Modul 2), MSR und Energiemanagement-Software (Modul 3) sowie die Optimierung von Anlagen und Prozessen (Modul 4) gefördert. Weitere Information hierzu finden Sie auf der BAFA-Webseite ➔
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Wie erfolgt die Antragstellung im EEW Modul 5 der BAFA?
Zunächst muss der Antrag beim zuständigen Projektträger, der VDI/VDE Innovation & Technik GmbH, gestellt werden. Es können kontinuierlich Anträge bei dem Projektträger gestellt werden, d. h. es gibt keine festen Einreichungsfristen.
Schritte der Antragstellung
1. Prüfen der Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind (sofern diese eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben):
- Private Unternehmen,
- Kommunale Unternehmen,
- Landesunternehmen,
- Freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird, sowie
- Kontraktoren, wenn diese Dienstleistungen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen erbringen.
Nicht antragsberechtigt sind:
- Unternehmen, deren Anteile zu mehr als 50 % vom Bund gehalten werden,
- Städte und Kommunen als Teil der öffentlichen Verwaltung sowie deren Regie- und Eigenbetriebe, sowie
- Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeiten ausschließlich in der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen oder in der Zeugung/Aufzucht/Haltung von Tieren besteht.
2. Antragstellung durch das Industrie-Unternehmen
Das Unternehmen, das die Förderung des BAFA-Transformationsplans in Anspruch nehmen will, muss den Antrag selbst stellen. Beratungsunternehmen dürfen diesen Schritt nicht stellvertretend übernehmen, können dem antragstellenden Unternehmen jedoch unterstützend zur Seite stehen. Wenn mit dem Projektantrag eine Beratervollmacht eingereicht wird, können Berater:innen in die Kommunikation zwischen VDI/VDE und dem antragstellenden Unternehmen einbezogen werden, was den Prozess bei Rückfragen beschleunigen kann.
3. Online-Antrag für ein BAFA-Transformationskonzept über easy-Online
Der Antrag muss zwingend online über die Plattform easy-Online gestellt werden, siehe: https://foerderportal.bund.de/easyonline/
4. Antragsformular für die BAFA-Förderung
Im Antragsformular „Antrag auf Ausgabenbasis“ müssen die Daten des antragstellenden Unternehmens und die Kontaktpersonen im Unternehmen eingetragen werden. „Vorhabenbeteiligte“ sind ausschließlich Mitarbeiter:innen des antragstellenden Unternehmens. Auch die „Ausführende Stelle“ ist der Standort des Transformationsplans (und nicht der externe Dienstleister o.ä.).
Der Antrag muss die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens kurz beschreiben und es muss spezifiziert werden, welche Standorte des Unternehmens betrachtet werden. Im Antrag müssen die einzelnen Aufgaben und zugehörigen Angebote und Kosten spezifiziert sowie ein Gesamtkostenplan aufgestellt werden.
5. (Elektronische) Unterschrift
Nach dem Ausfüllen des Formulars muss der Antrag elektronisch unterschrieben werden. Falls dies nicht möglich ist, kann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und anschließend eingescannt und per Mail verschickt werden. Wichtig ist jedoch, dass der gesamte Vorgang digital bleibt.
Weitere Hinweise für die Bearbeitung
- Nach der Einreichung des Antrags sollten Sie etwa 6 Wochen von Nachfragen beim Projektträger absehen. Innerhalb dieses Zeitraums wird der Antrag geprüft.
- Es kann vorkommen, dass der Projektträger zusätzliche Unterlagen anfordert. Stellen Sie daher sicher, dass alle relevanten Dokumente und Nachweise gut vorbereitet und schnell verfügbar sind.
Laden Sie hier unsere Checkliste mit einer Auflistung aller relevanter Unterlagen zur Beantragung herunter.
Förderung und Umsetzung
Nach der Bewilligung des Antrags können Sie mit der Erstellung des Transformationsplans beginnen. Es ist wichtig, dass alle geförderten Maßnahmen innerhalb der vorgegebenen Fristen umgesetzt werden. Abschließend müssen Sie den erstellten Transformationsplan als schriftliches Dokument in deutscher Sprache mit dem Verwendungsnachweis beim Fördergeber vorlegen um die Fördermittel abzurufen.