
Netzentgeltreform AgNes | Excel-Tool
Donnerstag, 18.06.2025
Die Netzentgeltreform AgNes: Vom Leistungspreis zum Kapazitätspreis
Was das neue Grundmodell aus Kapazitätspreis und zweistufigem Arbeitspreis (AP1/AP2) für die Strombeschaffung und Investitionsplanung energieintensiver Industrieunternehmen bedeutet. Jetzt mit dem kostenfreien Excel-Tool analysieren.
Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)
Die Stromnetzentgelte in Deutschland stehen vor ihrer größten Umstellung seit der Liberalisierung. Mit dem Verfahren zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) erarbeitet die Bundesnetzagentur die Nachfolge der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), die zum 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt. Für leistungsgemessene Industriekunden bedeutet das konkret: Der bisherige Leistungspreis auf die Jahreshöchstlast soll durch einen Kapazitätspreis auf eine frei wählbare Bestellkapazität und einen zweistufigen Arbeitspreis ersetzt werden.
Dieser Beitrag ordnet das Grundmodell ein und zeigt, warum die Wahl der Bestellkapazität künftig zu einer aktiven Optimierungsentscheidung wird.
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Warum die Reform kommt
Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. In der Folge hob der Gesetzgeber mit der EnWG-Novelle 2023 die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung auf und übertrug der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegungskompetenz. Die BNetzA eröffnete das AgNes-Verfahren am 12. Mai 2025 unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3.
Inhaltlich treibt die Energiewende die Reform: hohe Anteile erneuerbarer Erzeugung, zunehmende dezentrale Einspeisung, wachsende Zahl von Prosumern und Speichern sowie ein steigender Flexibilitätsbedarf. Die bisherige, auf die Jahreshöchstlast bezogene Entgeltlogik bildet diese Realität nach Auffassung der Behörde nicht mehr verursachungsgerecht ab. Das ursprünglich separate Verfahren zu den Industrienetzentgelten (BK4-24-027) wurde am 8. Juli 2025 in das AgNes-Verfahren integriert.
Das neue Grundmodell: Kapazitätspreis + AP1/AP2
Die Bundesnetzagentur unterscheidet künftig klar zwischen Netzentgeltkomponenten mit Finanzierungsfunktion – sie decken die Erlösobergrenzen der Netzbetreiber – und Komponenten mit Anreizfunktion, die system- und netzdienliches Verhalten anreizen sollen. Das in den Orientierungspunkten vom 20. November 2025 skizzierte Grundmodell der Finanzierungsfunktion gilt für Kunden mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh sowie für alle Kunden oberhalb der Niederspannung.
Die drei Bausteine
Entscheidend ist die ökonomische Logik dahinter: Der höhere AP2 ist ausdrücklich keine Sanktion. Überschreitungen der Bestellkapazität bleiben jederzeit zulässig und verursachen lediglich höhere Grenzkosten. Der Mechanismus soll den Netznutzer dazu bewegen, seine Kapazität realistisch zu wählen, statt – wie beim heutigen Leistungspreis – jede einzelne Lastspitze mit dem vollen Leistungspreis zu bestrafen.
StromNEV und AgNes im Vergleich
|
Merkmal |
StromNEV (heute) |
AgNes (künftig) |
|---|---|---|
|
Bemessungsbasis |
Jahreshöchstlast |
Frei gewählte Bestellkapazität |
|
Leistungskomponente |
Leistungspreis €/(kW·a) |
Kapazitätspreis €/(kW·a) |
|
Arbeitspreis |
Einheitlich |
Zweistufig: AP1 / AP2 |
|
Spitzenlast-Wirkung |
Jede Spitze treibt das Entgelt |
Überschreitung kostet AP2-Aufschlag, bleibt zulässig |
|
Optimierungshebel |
Spitzenlast vermeiden |
Bestellkapazität optimal wählen |
Was das für Industriekunden bedeutet
1. Die Bestellkapazität wird zur Optimierungsentscheidung
Aus Kapazitätspreis, dem Verhältnis AP2/AP1 und der individuellen Jahresdauerlinie ergibt sich für jeden Verbraucher ein eindeutiges Kostenoptimum für die Wahl der Bestellkapazität. Wird sie zu niedrig gewählt, läuft zu viel Energie in den teuren AP2; wird sie zu hoch gewählt, zahlt man unnötig Kapazitätspreis. Der wirtschaftlich optimale Punkt liegt dort, wo die marginale Einsparung beim Kapazitätspreis die marginalen Mehrkosten im AP2 gerade ausgleicht.
2. Lastgang und Gleichzeitigkeit gewinnen an Bedeutung
Während heute eine einzige Jahreshöchstlast das Leistungsentgelt bestimmt, zählt unter AgNes die gesamte Struktur des Lastgangs über das Jahr. Unternehmen mit flacher, bandlastähnlicher Abnahme profitieren tendenziell, weil ihre Bestellkapazität nahe an der mittleren Last liegen kann. Lastgänge mit wenigen, kurzen Spitzen erfordern dagegen eine bewusste Abwägung zwischen Kapazitätsbuchung und AP2-Kosten.
3. Flexibilität wird planbarer – aber anders bewertet
Der heutige Leistungspreis bestraft Lastspitzen mit faktisch sehr hohen Grenzkosten an der Jahreshöchstlast. AgNes ersetzt diese harte Schwelle durch ein kontinuierliches Optimierungsproblem mit moderaten Grenzkosten. Für Lastmanagement und Flexibilitätsvermarktung verschiebt sich damit der Bewertungsmaßstab: Nicht mehr die Vermeidung der einen Spitze, sondern die Bewirtschaftung der gesamten Kapazitätsbuchung steht im Vordergrund.
4. Eine dynamische Komponente kommt hinzu
Über die Finanzierungsfunktion hinaus plant die BNetzA eine dynamische Netzentgeltkomponente mit Anreizfunktion. Diese soll viertelstündlich und räumlich differenziert sein und symmetrisch-vorzeichengerecht ausgestaltet werden – netzdienliches Verhalten kann damit perspektivisch auch zu Gutschriften führen. Für die Umsetzung erscheint der Behörde aktuell eine Top-down-Kaskadierung von den Übertragungs- zu den Verteilnetzbetreibern am vielversprechendsten.
Zeitplan und Stand des Verfahrens
Wichtig für die Einordnung: Die Orientierungspunkte geben den Arbeitsstand der Behörde wieder, keine abschließende Festlegung. Insbesondere die konkrete Höhe des Kapazitätspreises für die Entnahme ist noch nicht beziffert – sie ergibt sich erst aus der Kalibrierung gegen die Erlösobergrenzen im Festlegungsentwurf. Mehrere Branchenverbände haben zu den Kernvorschlägen kritisch Stellung genommen, sodass mit Anpassungen zu rechnen ist.
Handlungsempfehlung
Jetzt die Sensitivität des eigenen Lastgangs verstehen
Auch wenn die finalen Parameter noch offen sind, lässt sich die Wirkungsrichtung bereits heute analysieren. Wer seinen Lastgang gegen das neue Grundmodell durchrechnet, erkennt frühzeitig, ob das eigene Profil unter AgNes tendenziell ent- oder belastet wird – und welche Bestellkapazität bei welcher Parametrierung optimal wäre. Drei Schritte sind dafür sinnvoll:
Mit dem digitalen Werkzeug decide von Path to Zero lassen sich genau diese Fragen modellgestützt beantworten: von der Gegenüberstellung beider Entgeltlogiken über die Optimierung der Bestellkapazität bis zur Einordnung in die gesamte Strombeschaffungs- und Investitionsstrategie. So wird aus einer regulatorischen Unsicherheit eine planbare Entscheidungsgrundlage.
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Quellen und weiterführende Informationen
Jeweils zuletzt abgerufen am 18.06.2026.
Hinweis: Die genannten Parameter (u. a. AP2 = 200–350 % des AP1, Schwelle 100.000 kWh, Mindestbestellkapazität 10 % der Vorjahres-Jahreshöchstlast) geben den Arbeitsstand der BNetzA-Orientierungspunkte wieder und sind nicht abschließend festgelegt.
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