Auslöser ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021 zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde. In der Folge hob der Gesetzgeber mit der EnWG-Novelle 2023 die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung auf und übertrug der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Festlegungskompetenz. Die BNetzA eröffnete das AgNes-Verfahren am 12. Mai 2025 unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3.

Inhaltlich treibt die Energiewende die Reform: hohe Anteile erneuerbarer Erzeugung, zunehmende dezentrale Einspeisung, wachsende Zahl von Prosumern und Speichern sowie ein steigender Flexibilitätsbedarf. Die bisherige, auf die Jahreshöchstlast bezogene Entgeltlogik bildet diese Realität nach Auffassung der Behörde nicht mehr verursachungsgerecht ab. Das ursprünglich separate Verfahren zu den Industrienetzentgelten (BK4-24-027) wurde am 8. Juli 2025 in das AgNes-Verfahren integriert.


Die drei Bausteine

  • Kapazitätspreis (KP): ein Preis in €/(kW·a) auf eine jährlich frei wählbare Bestellkapazität. Diese Kapazität darf höchstens so hoch sein wie die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität und soll mindestens 10 % der individuellen Jahreshöchstlast des Vorjahres betragen.
  • Arbeitspreis 1 (AP1): der reguläre Arbeitspreis in ct/kWh für alle Mengen, die innerhalb der selbst gewählten Bestellkapazität bezogen werden.
  • Arbeitspreis 2 (AP2): ein höherer Arbeitspreis für Mengen, die oberhalb der gewählten Kapazität bezogen werden. Nach dem aktuellen Diskussionsstand liegt AP2 zwischen 200 % und 350 % des AP1.

StromNEV und AgNes im Vergleich

Bemessungsbasis

Jahreshöchstlast

Frei gewählte Bestellkapazität

Leistungskomponente

Leistungspreis €/(kW·a)

Kapazitätspreis €/(kW·a)

Arbeitspreis

Einheitlich

Zweistufig: AP1 / AP2

Spitzenlast-Wirkung

Jede Spitze treibt das Entgelt

Überschreitung kostet AP2-Aufschlag, bleibt zulässig

Optimierungshebel

Spitzenlast vermeiden

Bestellkapazität optimal wählen


1. Die Bestellkapazität wird zur Optimierungsentscheidung

2. Lastgang und Gleichzeitigkeit gewinnen an Bedeutung

Während heute eine einzige Jahreshöchstlast das Leistungsentgelt bestimmt, zählt unter AgNes die gesamte Struktur des Lastgangs über das Jahr. Unternehmen mit flacher, bandlastähnlicher Abnahme profitieren tendenziell, weil ihre Bestellkapazität nahe an der mittleren Last liegen kann. Lastgänge mit wenigen, kurzen Spitzen erfordern dagegen eine bewusste Abwägung zwischen Kapazitätsbuchung und AP2-Kosten.

3. Flexibilität wird planbarer – aber anders bewertet

Der heutige Leistungspreis bestraft Lastspitzen mit faktisch sehr hohen Grenzkosten an der Jahreshöchstlast. AgNes ersetzt diese harte Schwelle durch ein kontinuierliches Optimierungsproblem mit moderaten Grenzkosten. Für Lastmanagement und Flexibilitätsvermarktung verschiebt sich damit der Bewertungsmaßstab: Nicht mehr die Vermeidung der einen Spitze, sondern die Bewirtschaftung der gesamten Kapazitätsbuchung steht im Vordergrund.

4. Eine dynamische Komponente kommt hinzu

Über die Finanzierungsfunktion hinaus plant die BNetzA eine dynamische Netzentgeltkomponente mit Anreizfunktion. Diese soll viertelstündlich und räumlich differenziert sein und symmetrisch-vorzeichengerecht ausgestaltet werden – netzdienliches Verhalten kann damit perspektivisch auch zu Gutschriften führen. Für die Umsetzung erscheint der Behörde aktuell eine Top-down-Kaskadierung von den Übertragungs- zu den Verteilnetzbetreibern am vielversprechendsten.


  • 12.05.2025 – Eröffnung des AgNes-Verfahrens (GBK-25-01-1#3) mit Diskussionspapier.
  • Herbst 2025 – Orientierungspunkte zu den Netzentgeltkomponenten (Grundmodell KP + AP1/AP2).
  • Anfang 2026 – Orientierungspunkte zur Dynamisierung sowie zu Einspeise- und Speicherentgelten; Pilotprojekte zu den Industriemodellen A und B.
  • 27.05.2026 – Veröffentlichung des aktuellen Zwischenstands; Neuerungen v. a. bei Speichern und Vertrauensschutz. Ein finaler Festlegungsentwurf liegt noch nicht vor.
  • Ende 2026 – angestrebte finale Festlegung.
  • 01.01.2029 – geplantes Inkrafttreten, zeitgleich mit dem Außerkrafttreten der StromNEV zum 31.12.2028.

Wichtig für die Einordnung: Die Orientierungspunkte geben den Arbeitsstand der Behörde wieder, keine abschließende Festlegung. Insbesondere die konkrete Höhe des Kapazitätspreises für die Entnahme ist noch nicht beziffert – sie ergibt sich erst aus der Kalibrierung gegen die Erlösobergrenzen im Festlegungsentwurf. Mehrere Branchenverbände haben zu den Kernvorschlägen kritisch Stellung genommen, sodass mit Anpassungen zu rechnen ist.


Jetzt die Sensitivität des eigenen Lastgangs verstehen

Auch wenn die finalen Parameter noch offen sind, lässt sich die Wirkungsrichtung bereits heute analysieren. Wer seinen Lastgang gegen das neue Grundmodell durchrechnet, erkennt frühzeitig, ob das eigene Profil unter AgNes tendenziell ent- oder belastet wird – und welche Bestellkapazität bei welcher Parametrierung optimal wäre. Drei Schritte sind dafür sinnvoll:

  • Lastgang aufbereiten: stündliche Jahresdauerlinie erstellen und die Gleichzeitigkeitsstruktur analysieren.
  • Szenarien berechnen: StromNEV-Logik der AgNes-Logik gegenüberstellen und die optimale Bestellkapazität über plausible KP- und AP1/AP2-Bandbreiten ermitteln.
  • Flexibilität neu bewerten: Lastmanagement-Potenziale am neuen Grenzkosten-Maßstab statt an der Jahreshöchstlast bemessen.

Mit dem digitalen Werkzeug decide von Path to Zero lassen sich genau diese Fragen modellgestützt beantworten: von der Gegenüberstellung beider Entgeltlogiken über die Optimierung der Bestellkapazität bis zur Einordnung in die gesamte Strombeschaffungs- und Investitionsstrategie. So wird aus einer regulatorischen Unsicherheit eine planbare Entscheidungsgrundlage.


  • Direkte Gegenüberstellung von StromNEV- und AgNes-Logik für Ihren eigenen Lastgang (Einfügen eigener Daten oder Demo-Datensatz).
  • Automatische Optimierung der Bestellkapazität – mit wählbarer AP2-Logik (ganze Stunde oder nur Mengen oberhalb der Kapazitätsgrenze).
  • Dashboard mit Jahresdauerlinie, Kostenkurve und Szenarienvergleich – sofort einsatzbereit und anpassbar an Ihre Preisannahmen.
  • Eine erste, belastbare Indikation, ob Ihr Standort unter AgNes tendenziell ent- oder belastet wird.

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Jeweils zuletzt abgerufen am 18.06.2026.

Hinweis: Die genannten Parameter (u. a. AP2 = 200–350 % des AP1, Schwelle 100.000 kWh, Mindestbestellkapazität 10 % der Vorjahres-Jahreshöchstlast) geben den Arbeitsstand der BNetzA-Orientierungspunkte wieder und sind nicht abschließend festgelegt.